Weil man Ziele gemeinsam leichter und besser erreichen kann als im Alleingang, nach dem genossenschaftlichen Motto: „Was einer allein nicht schaffen kann, das schaffen viele.“
Die Mitglieder schließen sich freiwillig zusammen, um gemeinsam für ihre Anliegen einzutreten. Dabei entsteht die gegenseitige Unterstützung und Förderung der Mitglieder im Vordergrund, weniger die Erzielung hoher Renditen.
Die grundsätzlichen Entscheidungen der Genossenschaft werden in der jährlichen Mitgliederversammlung diskutiert und getroffen. Hier hat jedes Mitglied, unabhängig seinem Kapitaleinsatz, nur eine Stimme.
Die Genossenschaften sind – wie keine andere Rechtsform – demokratisch, transparent und mitbestimmend ausgerichtet. Voraussetzungen für eine faire Zusammenarbeit, vertrauensvoll und verlässlich.
Die Genossenschaften haben sich in ihrer 150jährigen Geschichte zwar unterschiedlich entwickelt, allen gemeinsam ist allerdings heute noch, dass die Mitglieder zugleich Eigentümer und Kunden ihrer Genossenschaft sind. Ein Prinzip, das sich über Jahrzehnte bewährt hat und Krisen überwinden half. In der Gründungsphase der Genossenschaft ging es im 19. Jahrhundert vorwiegend um wirtschaftlich notwendige Belange.
Heute – nach vielen Reformen – geht es darüber auch um kulturelle und soziale Aktivitäten, die von Genossenschaften ausgehen. Es zeigt in ihrer Gesamtheit die Vielfalt genossenschaftlichen Handelns.
In diese Entwicklung sind auch wir einzuordnen mit den von uns gegründeten Genossenschaften für soziale und wohnwirtschaftliche Anliegen: der BürgerSozialGenossenschaft und der BürgerWohnungsGenossenschaft Biberach.
Wir fühlen uns den genossenschaftlichen Werten verbunden.