Bürger Wohnungs
Genossenschaft Biberach eG

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Mitglied werden:

Wenn Sie Interesse an unserer Idee haben und die Meinung teilen, dass das Wohnen in einer Gemeinschaft viel schöner ist, als alleine, dann werden Sie Mitglied in unserer BürgerWohnungsGenossenschaft Biberach eG. 
Zusammen mit der BürgerSozialGenossenschaft Biberach eG tragen über 400 Mitglieder unsere Arbeit solidarisch. 
Damit wir weiter zukunftsweisende, sozial verantwortungsvolle Projekte realisieren können, brauchen wir Sie: als Mitglied und Unterstützer.

Mitbestimmung und demokratische Prinzipien liegen uns am Herzen. Ihr Genossenschaftsbeitrag hilft, zukunftsfähige und sinnstiftende Projekte zu realisieren.

Schritt für Schritt zur Mitgliedschaft:

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Informationsblatt zum Datenschutz bitte lesen     
Per Post an uns senden

Wenn Ihr Mitgliedschaftsantrag bei uns eingegangen ist, ziehen wir den Zeichnungsbetrag für Ihre Anteile von Ihrem Konto ein. Selbstverständlich können Sie den Betrag auch selbst überweisen. Anschließend werden Sie in die Mitgliederliste der BürgerWohnungsGenossenschaft Biberach eG eingetragen. Eine Bestätigung in Form einer Mitgliedsurkunde und eines Kontoauszuges wird Ihnen zugeschickt.

Geschäftsanteile:

  • Ein Geschäftsanteil beläuft sich auf 500,00 Euro.
  • Es sind mindestens zwei Anteile zu zeichnen für den Erwerb einer Mitgliedschaft.

 

Wir gehen mit Ihren Daten sorgsam um. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.

 

 

 Rechte und Pflichten

Vor Überlassung einer Genossenschaftswohnung mit lebenslangen Wohnrecht ohne Sorge vor Kündigung, müssen die Mitglieder entsprechend der Satzung Pflichtanteile (Wohnanteile) der infrage kommenden Wohnung in Form von Eigenkapital zur Verfügung stellen. Dieses kann über Jahre durch den regelmäßigen Zukauf von weiteren Wohnanteilen erreicht werden oder durch die Kreditierung der noch fehlenden Anteile durch Fördergeber wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Genossenschaftsanteile, die dem Wohnungsbau dienen, zu konkurrenzlos günstigen Konditionen vorfinanziert. 

Während den Mitgliedern die Genossenschaftsanteile verbleiben, bleibt die Genossenschaft Eigentümer der Wohnungen. Der Vorteil liegt in der hohen Beweglichkeit; die Genossenschaftsanteile können bei Rückgabe der Wohnung jederzeit wieder verkauft oder auch vererbt werden, ohne dass man sich um die Wohnung weiter kümmern muss.

Jedes Mitglied hat in der jährlichen Generalversammlung eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Mitgliedschaftsanteile. Die Mitgliedschaftsanteile stellen die Grundlage für die Arbeit der BürgerWohnungsGenossenschaft Biberach eG dar. Ihre Mitgliedschaft kann deshalb planungs- und satzungsbedingt nur zum Jahresende, mit einer Frist von drei Monaten, gekündigt werden. Die Rückzahlung Ihrer Anteile erfolgt dann nach Feststellung des Jahresabschlusses im darauf folgenden Jahr. Im Fall der Insolvenz haften Sie nur mit Ihrer Einlage. Eine Nachschusspflicht darüber hinaus besteht nicht.

 

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